Infoseite CORONA
Bitte beachten Sie folgende Hinweise!
Liebe Kundin,
lieber Kunde,
solange der Inzidenzwert
im Landkreis Verden über 100 liegt, gelten folgende zusätzliche gesetzliche Vorgaben:
- Es dürfen ausschließlich medizinische Fußpflegen
durchgeführt werden.
- Die Behandlung darf nur nach einem vorherigen negativen Antigentest
durchgeführt werden. Dieser Test darf höchstens 24 Stunden zurückliegen.
Hierzu suchen Sie bitte ein Testzentrum auf.
Weitere Informationen finden sie hier.
Hierzu suchen Sie bitte ein Testzentrum auf.
Weitere Informationen finden sie hier.
Die aktuellen Inzidenzwerte
finden Sie hier:
Update 04.Mai:
Ab Donnerstag, 06.Mai entfällt die Testpflicht.
Kosmetische Behandlungen sind ab kommenden Donnerstag wieder erlaubt.
Ab Donnerstag, 06.Mai entfällt die Testpflicht.
Kosmetische Behandlungen sind ab kommenden Donnerstag wieder erlaubt.