Infoseite CORONA


Bitte beachten Sie folgende Hinweise!

 Liebe Kundin,
lieber Kunde,

solange der Inzidenzwert im Landkreis Verden über 100 liegt, gelten folgende zusätzliche gesetzliche Vorgaben:

- Es dürfen ausschließlich medizinische Fußpflegen durchgeführt werden.

- Die Behandlung darf nur nach einem vorherigen negativen Antigentest durchgeführt werden. Dieser Test darf höchstens 24 Stunden zurückliegen.
Hierzu suchen Sie bitte ein Testzentrum auf.
Weitere Informationen finden sie hier.

Die aktuellen Inzidenzwerte finden Sie hier:

Update 04.Mai:
Ab Donnerstag, 06.Mai entfällt die Testpflicht. 
Kosmetische Behandlungen sind ab kommenden Donnerstag wieder erlaubt.